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Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als seine Stunde.

~ Anselm von Canterbury

Vorsorge: Den Weg bereiten
Bestattungshaus Berns-Ahrens-Michels

Für viele Menschen ist es heutzutage wichtig, Ihre Bestattung selber zu planen, damit die Gewissheit vorhanden ist, alles für sich und Ihre Angehörigen getan zu haben. So können die Angehörigen in Ruhe trauern und müssen sich nicht um die Planung der Beerdigung kümmern. Auch für die Bestattungsvorsorge sind wir der richtige Ansprechpartner und bieten Ihnen das Vertrauen in die Zukunft, das Sie benötigen.

Wir kommen gerne zu Ihnen, klären alle wichtigen Punkte zur Vorsorgeregelung und finden gemeinsam den richtigen Plan für Ihre Bestattung.

  • Vorsorgevertrag für Ihre Bestattung

    Durch den Vorsorgevertrag mit uns werden alle besprochenen Einzelheiten zu Ihrer Bestattung festgehalten, um alles in die Wege zu leiten und später alle Details wie von Ihnen vorgegeben umzusetzen.

    Wir behandeln unser Gespräch selbstverständlich vertraulich.

  • Sichern Sie Ihre Wünsche finanziell ab

    Aufgrund des Wegfalls des Sterbegeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen, ist es heute umso wichtiger, für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen und damit die eigenen Wünsche für sich und alle Angehörigen abzusichern. Dazu gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne erklären und in unserem Vorsorgevertrag umsetzen können.

    Dabei handelt es sich um vollkommen sichere Lösungen, die bereits aus unserer täglichen Praxis erprobt sind. Beispiele sind hier ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Somit entstehen für Ihre Angehörigen keine finanziellen Probleme bei Ihrer Bestattung und alle können sorgenfrei in die Zukunft blicken.

  • Schreiben Sie Ihr Testament

    Damit Sie entscheiden können, wer etwas erben soll, sollten Sie im Vorfeld ein Testament festschreiben. Dies ist keinesfalls nur eine Angelegenheit für alte oder schwerkranke Menschen. Auch junge Ehepaare sollten sich als Erben gegenseitig in ihrem Testament festlegen, da nur so gesichert ist, dass der Ehepartner der alleinige Erbe ist. Das Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Für Ehepartner besteht die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments. Um sicherzustellen, dass das Testament berücksichtigt wird, sollten Sie es vorsichtshalber beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen. Ein Notar kann Ihnen zudem bei den genauen Formulierungen behilflich sein und Sie über steuerliche Folgen aufklären.

Gemeinsam trauern ...

Wir stehen Ihnen in der Zeit des Abschiednehmens zur Seite.

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